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Pressemitteilung BUND:
23/09

Gewerbegebiet zerstört Tweestrom / „Genehmigungsverfahren nach Wild-West-Manier“

BUND begründet Klage gegen Kreis Kleve

Düsseldorf, 01.04.2009 – Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt fristgerecht beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Begründung seiner Klage
gegen den Kreis Kleve wegen der rechtswidrigen Zerstörung des Altrheinarmes ‚Tweestrom’ eingereicht. Mit der Klage wurde die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Beseitigung des Gewässers im Gewerbegebiet Kleve Nord beantragt. Zur Erweiterung eines Gewerbebetriebs soll der ‚Tweestrom’ auf einer Länge von 400 m zugeschüttet werden. Unterstützt wird die BUND-Klage von örtlichen Umweltaktivisten und der Kreisgruppe Kleve des Naturschutzbund Deutschland (NABU).
Der BUND begründet seine Klage im Wesentlichen mit gravierenden Planungsdefiziten und Verstößen gegen das Natur- und Artenschutzrecht. Ferner werden Unvereinbarkeiten mit dem Wasserhaushaltsgesetz, vor allem
Nichtbeachtung des Verschlechterungsverbots, angeführt. Der BUND kommt zu dem Fazit, dass aufgrund der zahlreichen Planungsmängel eine nachvollziehbare und gerechte Abwägung des Für und Wider des Vorhabens nicht erfolgen konnte. Dies stelle einen groben Verstoß gegen die verwaltungsfachlichen Anforderungen an eine aus- und abgewogene Planfeststellung dar.
Im Einzelnen bemängelt der BUND die „vollkommen mangelhaften“ Untersuchungen zur Flora und Fauna des betroffenen Gebietes, die eine sachgerechte Prognose der Auswirkungen des Vorhabens unmöglich machten.
Als Beispiel hierfür führt der BUND die unterbliebene Erfassung gesetzlich geschützter und zum Teil vom Aussterben bedrohter Tierarten wie Eisvogel, Bitterling, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Biber an.
Während der Vorhabensträger so zum Beispiel gänzlich ausschließen wollte, dass der ‚Tweestrom’ ein Lebensraum des durch seine extreme Seltenheit gefährdeten Bibers ist, legte der BUND dem Gericht eindeutige Beweise vor. Diese belegen, wie wichtig das Gebiet für den Erhaltungszustand der Art ist.
Nach den artenschutzrechtlichen Vorgaben der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Störung der in Anhang IV der Richtlinie aufgeführten Arten Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch und Biber ebenso verboten,
wie die Beschädigung oder Vernichtung der jeweiligen Fortpflanzungs- und Brutstätten. Ausnahmen von diesen Verboten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach umfangreichen Prüfungen möglich.
So hätte nach den gesetzlichen Vorgaben der Nachweis erbracht werden müssen, dass keine planerischen Alternativen existieren, die geschützten Arten trotz Arealverlust in einem „günstigen Erhaltungszustand“
verbleiben und „zwingende wirtschaftliche oder sozialen Gründe des öffentlichen Interesses“ den Eingriff rechtfertigen. Dem sei der  Vorhabensträger jedoch in keinster Weise nachgekommen.

Dass die Erich Tönnissen GmbH jetzt mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen argumentiert, löst beim BUND nur noch Kopfschütteln aus. „Mit diesem Totschlag-Argument soll jetzt nachträglich ein Genehmigungsverfahren
nach Wild-West-Manier legitimiert werden“, sagt BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. „Wir sind optimistisch,
dass das Gericht wegen der unheilbaren Planungsversäumnisse den Planfeststellungsbeschluss aufheben wird.“

Pressekontakt: Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter, T. 0211 / 30 200 5-22


Pressemitteilung des BUND, Hr. Burmeister:
KÖLN am NIEDERRHEIN ?              25.3.2009

Von einem Unternehmer erwartet man, dass er sehenden Auges etwas unternimmt, wenn sich langfristiges Wachstum der Werks-Kapazität abzeichnet –
und nicht wartet, bis der Betrieb sprichwörtlich ins Wasser fällt.
Wasser ist ein hohes Gut – vom Grundgesetz geschützt.
Die Gefährdung oder gar die Beseitigung wird mit Strafe verfolgt.
Ein Gewässer kann also nicht zugleich Bauland oder Industriefläche sein.
Diesen Konflikt kann weder ein Stadtrat noch ein Landrat aufheben, nur weil nach einem aufwändigen Planfeststellungsverfahren mit Abwägung
der Belange am Ende f r e i h ä n d i g nach Klever Landrecht „der nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaftsförderung Vorrang gegeben wird“.

Gegen diese „Schlampigkeit“ klagen wir. Köln auch am Niederrhein ?
Herr Tönnissen kann dem BUND dankbar sein, dass der die Rechtslage frühzeitig prüfen lässt – und nicht erst die Staatsanwaltschaft die Verfüllung stoppt.
Er ist auch gut beraten, sich jetzt schon mal alternativ in Goch umzusehen.
Das sagt ein langjähriger Planungsleiter und langjähriger Umweltschützer.
BUND Kleve
BURMEISTER


RP vom 27.02.09:



Schön....; wir sind angekommen und gehen weiter!
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So einiges war in den letzten Tagen bzgl. Tweestrom zu lesen - immerhin hat man uns als Bürgerinitiative wahrgenommen - Schön! Das schafft Kraft und Reserven für die nächsten Tage bis zum 02. März. An dieser Stelle ein "Danke schön" für alle die uns halfen in die Öffentlichkeit zu treten.
Einen Artikel möchten wir hervorheben - weil es so schön ist...



So - die Grünen waren also schon immer dagegen...!? Man darf sich fragen warum eine BI gegründet werden muss um der Öffentlichkeit mal zu erklären was da im Stadtrat so abläuft und beschlossen wird....Da haben wir bisher nichts gehört - und Sie waren doch an der Quelle der Beschlüsse, oder?

Jedenfalls freuen wir uns über jede Unterstützung, auch wenn Sie uns bisher fern blieben...
Übrigens: Um "vor Ort " sein zu können - In die Benzstraße, geradeaus und den Fällungen/ Rodungen folgen - ist öffentlich und niemand braucht eine Erlaubnis. Wir sehen uns dann Herr Bay...?
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